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Hausdurchsuchung wegen Urheberrechtsverletzungen?

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In den letzten Wochen erhalte ich sehr viele Briefe und Anfragen von Mandanten und besorgten Abgemahnten, die sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Hausdurchsuchung wegen Urheberrechtsverletzungen wahrscheinlich ist.

Viele Abgemahnte, die Post bekommen haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, Musik, Computerspiele oder Erotik-Filme im Internet heruntergeladen und damit verbreitet zu haben, vermengen dabei aus Sorge einige Punkte. Die folgenden Zeilen sind nicht abschließend und es kann IMMER Ausnahmen geben, sie sollen aber helfen, die Wahrscheinlichkeit realisitisch einzuordnen.

1. Musik

Wer Musik im Internet heruntergeladen hat und im Share-Ordner nicht mehr als 500-1000 Titel hat, muss NICHT mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Die Anzahl der Lieder wurde dabei in den letzten Jahren auch eher hoch gesetzt. Zwar gibt es hier keine 100 prozentige Sicherheit, aber es handelt sich um Erfahrungswerte aus hunderten von bearbeiteten Abmahnungen und unzähligen Gesprächen mit ermittelnden Staatsanwälten.

2. Computer-Spiele

Bei Computer-Spielen ist eine Hausdurchsuchung noch unwahrscheinlicher als bei Musik, und mir ist kein Fall aus den letzten 18 Monaten bekannt, in dem eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung eines Computerspiels durchgeführt wurde. Auch nicht, wenn 2-3 Abmahnungen wegen unterschiedlicher Computerspiele zugesandt wurden

3. Erotik-Filme

Auch bei Erotik-Filmen ist eine Hausdurchsuchung unwahrscheinlich, und kommt nur sehr selten vor. Die Wahrscheinlichkeit ist aber nicht so gering wie bei Musik und Computerspielen. Dies hängt damit zusammen, dass derjenige, der Erotik-Filme herunterlädt, diese auch verbreitet. Damit steht nicht nur eine Urheberrechtsverletzung im Raum, sondern auch die Verbreitung pornografischer Schriften.

4. Unsere Erfahrung

Dennoch kam es bei über 300 bearbeiteten Akten nur in einem Fall zu einer Hausdurchsuchung. Die Hausdurchsuchung wurde aber durchgeführt, BEVOR eine Abmahnung kam. Auch die Staatsanwälte, mit denen ich in den letzten Wochen über Hausdurchsuchungen sprach, teilten mir alle mit: Eine Hausdurchsuchung wird sehr selten bei pornografischen Schriften durchgeführt, vor allem, wenn der Beschuldigte bereits von dem Vorwurf weiß, wird sie meist als nutzlos erachtet.

Ich empfehle dennoch dringend, bei Fragen zu diesem Thema, Anfragen der Staatsanwaltschaft oder ähnlichem anwaltlichen Rat einzuholen.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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