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Abmahnung der Kanzlei Rasch: Abmahnungsstopp?

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Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Wachs. Der folgende Text kann kostenfrei verwandt werden: 

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg hat im Auftrag der Musikindustrie (Sony BMG; Universal; EMI und Warner) in den letzten Jahren mehrere 10.000 Abmahnungen versandt. Grund der Abmahnungen war die behauptete Nutzung von Filesharing Software, um damit im Internet Musik zu tauschen. In diesen Abmahnungen wurden die Angeschriebenen aufgefordert, an die Musikindustrie Schadensersatz von EUR 3.000 bis zu EUR 10.000 zu zahlen.
An die Adresse der Anschlussinhaber gelangte die Kanzlei Rasch im Rahmen eines vorgelagerten Strafverfahrens und anschließender Akteneinsicht. Dieser Weg ist nunmehr jedoch für die Kanzlei Rasch nicht mehr gangbar, weil die Staatsanwaltschaften derzeit Rechtsverletzungen unter mehreren hundert Dateien nicht mehr verfolgen. Der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer erläuterte den Schritt. Die Ermittlungen seien „nicht mehr verhältnismäßig“. Die Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele-Industrie missbraucht.
Am 1.9.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird den Rechteinhabern nach richterlicher Prüfung gestattet, ohne Umweg über die Staatsanwaltschaften bei den Providern die Adressen der Anschlussinhaber direkt abzufragen. Dieser Anspruch ist aber für die Industrie nicht umsetzbar.

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs erläutert: „Der Anspruch auf Adresserteilung krankt derzeit daran, dass die Internetanbieter wie die Telekom, sich weigern die Adressdaten ihrer Kunden herauszugeben. Wegen der kurzen Speicherfrist von derzeit einer Woche können die Rechteinhaber nicht zeitnah eine gerichtliche Verpflichtung der Herausgabe der Adressen erwirken. Prozessual sind es nämlich zwei Verfahren, die innerhalb von 7 Tagen erwirkt werden müssen. Zum einen muss ein Richter der Herausgabe der Daten zustimmen. Zum anderen muss, wenn sich der Internetanbieter dennoch weigert, ein weiteres Verfahren auf Verpflichtung angestrengt werden. Aus prozessualen Gründen lassen sich diese Anträge nicht verbinden.“

Bedeutet dies also nun das Ende der Abmahnungen. Dazu noch einmal Dr. Wachs: „Solange sich die Internetanbieter verweigern, werden Abmahnungen tatsächlich massiv erschwert. Selbst wenn die Internetprovider aber einlenken, stellt sich noch die Kostenfrage. Derzeit erheben einige Gerichte EUR 200 pro angefragter IP-Adresse an Gebühren, diese müssten von den Rechteinhaber vorgeschossen werden, und ob diese Auslagen von den Abgemahnten dann erstattet werden, ist völlig unklar. Abmahnungen lohnen sich also derzeit nicht.“

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