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Waldorf Abmahnung für Sony Music GmbH, Rasch Abmahnung für Universal Music GmbH

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Mittlerweile ist bekannt, dass viele Kanzleien Tauschbörsennutzungen im Internet abmahnen. Hinter den Kulissen scheint es jedoch heftig zu brodeln. Während früher die Kanzlei Rasch aus Hamburg exklusiv die Rechteinhaber Sony Music und Universal vertreten hat, ist später (ca. 2008) auch die Kanzlei Waldorf dazu übergegangen, Tauschbörsennutzungen für die Musikindustrie im Internet abzumahnen. Seit Anfang dieses Jahres ist es offenbar so, dass nunmehr eine klare Trennung vollzogen wird. Die Kanzlei Rasch vertritt (u.a.) exklusiv Universal Music, um Tauschbörsennutzungen abzumahnen und die Kanzlei Waldorf vertritt exklusiv Sony Music. Über die Gründe dieser Trennung lässt sich nur spekulieren. Sie soll aber zum Anlass genommen werden, die Unterschiede der Tätigkeitsweise darzustellen.

1. Waldorf Abmahnungen für Sony Music Germany GmbH

Die Kanzlei Waldorf mahnt für Sony aktuelle Chart Music ab (Pink -„Funhouse“, Kings of Leon – „Only by the night“, Britney Spears – „Circus“, Jennifer Hudson – „Jennifer Hudson“, Maria Mena – „Cause and Effect“, Christina Aguilera – „Keeps gettin‘ better“, John Mayer  – „Where the light is“, Annie Lennox -„The Annie Lennox Collection“, Glasvegas – „Glasvegas“, Jamie Foxx – „Intuition“, Kelly Clarkson – „All I ever wanted (Deluxe Edition)“, Bruce Springsteen – „Working on a dream“, Silbermond – „Nichts passiert (Limited Edition)“, Michael Hirte – „Der Mann mit der Mundharmonika“, Heinz Rudolf Kunze – „Protest“, Annett Louisan – „Teilzeithippie“ und Andrea Berg – „Zwischen Himmel und Erde“).

Die Kanzlei Waldorf fordert für jeden Verstoß 856,00 EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus 506,00 EUR Anwaltskosten und 350,00 EUR Schadensersatz.

2. Rasch Abmahnungen für Universal Music GmbH

Die Kanzlei Rasch mahnt aktuelle Alben aus dem Katalog von Universal ab (derzeit vermehrt Rosenstolz – „Die Suche geht weiter (Live)“, The Prodigy – „Invaders must die“).

Die Kanzlei Rasch fordert pauschal 1.200 EUR als Vergleichsangebot, unterscheidet aber nicht zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz.

Das bedeutet also, es ist für den Tauschbörsennutzer günstiger, das Album von Silbermond – „Nichts passiert“ aus Tauschbörsen herunterzuladen als das Album von Rosenstolz – „Die Suche geht weiter“. Immerhin ist das erstgenannte Album 350,00 EUR günstiger. Bereits hier wird deutlich, wie willkürlich die geltend gemachten Kosten offenbar sind.

3. Unterlassungserklärung

Auch bei der Unterlassungserklärung sind Unterschiede erkennbar. Während die Kanzlei Waldorf die Höhe der Vertragsstrafe als (durch das Landgericht!) überprüfbar aufstellt (sog. neuer Hamburger Brauch), fordert die Kanzlei Rasch fest 5.001,00 für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Besonders auffällig ist aber, dass die Kanzlei Rasch auch eine Vertragsstrafe ausgelobt wissen will, wenn eine Auswertung auf sonstige Weise erfolgt (wörtlich „oder auf sonstige Weise auszuwerten“). Völlig unklar ist, was darunter zu verstehen sein soll. Das Gesetz kennt diese Formulierung jedenfalls nicht. Bei Gelegenheit werde ich diesen Punkt noch einmal aufgreifen.

Abgemahnte sollten keine der beiden Unterlassungserklärungen unterschreiben, beide stellen nämlich jeweils ein Schuldanerkentnis dar.

4. Fazit

Es erscheint überraschend, dass die Unterschiede für den Abgemahnten, von wem Sie abgemahnt werden, bereits bei einer so kursorischen Untersuchung so erheblich sind. Umso mehr, da die Musikindustrie doch eigentlich über die IFPI an einem Strang zieht. Nach meiner Meinung erhöht sich dadurch auch die Gefahr, dass Anschlussinhaber erst von Waldorf und dann von Rasch abgemahnt werden (oder umgekehrt). Das widerspricht der Denkzettel-Strategie, wie sie immer von der Musikindustrie behauptet wird. Gleichzeitig wird eine gewisse Beliebigkeit deutlich, mit der Anschlussinhaber angegangen werden können.

Ich rate daher dringend, weder die Unterlassungserklärung von Waldorf noch die Unterlassungserklärung von der Kanzlei Rasch in der beigefügten Form abzugeben, sondern sich hier beraten zu lassen. Für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung über die Chancen und Risiken im Umgang mit Ihrer Abmahnung stehe ich gern telefonisch zur Verfügung. Ich vertrete bundesweit Mandanten.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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