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Filesharing Abmahnung ohne traffic?

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Es wird immer kurioser mit den Abmahnungen wegen Filesharing. Die Auskünfte der Provider wie etwa der Telekom werden ja gern als sicher dargestellt. Nun habe ich Folgendes von der Telekom schriftlich vorliegen: „Gerne haben wir die Nutzung der Internetkennung [XYZ] kontrolliert und dürfen Ihnen mitteilen, dass die letzte Nutzung der Kennung am XX April 2010 erfolgte. Eine jüngere Einwahl/Nutzung liegt uns nicht vor.“

Nun wurde mein Mandant zweimal aus dem August als Anschlussinhaber „ermittelt“, da über sein Anschluss Daten heruntergeladen/und oder verbreitet wurden. Wie geht denn das? Ohne Nutzung des Anschlusses kein Traffic und folglich keine Abmahnung – sollte man meinen. Aber weit gefehlt. Zunächst wollte ich den abmahnenden Rechteinhabern mit einer negativen Feststellungsklage drohen, aber das ist ja wieder nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ich werde mit meinem Mandanten besprechen, ob wir nicht den Riesen verklagen. Bin gespannt, was dabei alles so rauskommt.

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