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Sin City 2 Abmahnung im Auftrag von Splendid Film durch Sasse und Partner

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Die von Frank Miller in schwarz weiß mit leichten Farb Akzenten aufwendig gestalteten Comics haben zu einer viel beachteten visuellen Umsetzung durch Robert Rodriguez geführt; nun liegt uns eine Sin City 2 Abmahnung vor, also eine Abmahnung für die unerlaubte Verbreitung des zweiten Teil des Films in Tauschbörsen. Der zweite Teil von Sin City war dabei übrigens deutlich weniger erfolgreich als der erste Teil Die Sin City 2 Abmahnung durch die Kanzlei Sasse und Partner soll dabei als Aufhänger dienen um einmal zu diskutieren, ob an der These etwas dran ist, dass mit Abmahnungen Finanzierungslücken geschlossen werden.

1. Abmahnung als Geschäftsmodell

Zumindest in den letzten zwei Jahren erscheint es mir zweifelhaft, dass mit Abmahnungen für die Rechteinhaber wirklich Geld zu verdienen ist. Allerdings ist nach meiner Meinung hier zu differenzieren zwischen seriösen Rechteinhabern wie Splendid Film und sog. Filesharing Verwertern. Für seriöse Rechteinhaber lohnen sich Abmahnungen kaum noch, und zwar aus einer Vielzahl von Gründen.

a) Filesharing seit Jahren rückläufig

Es ist ein gewisser Kostenapparat notwendig um Verletzungen durch Filesharing seriös zu verfolgen. Wenn die Ermittlungszahlen immer weiter sinken, sinken aber nicht im gleichen Maß die Kosten dafür. Die gerichtlichen Auskunftskosten sind beispielsweise immer gleich 200,00 EUR pro Sicherungs- und 200,00 EUR pro Auskunftsbeschluss. Wenn aber nur noch 3 Verletzer ermittelt werden ist der voraussichtliche Ertrag, welche an Schadensersatz zu erwarten ist, natürlich geringer als wenn 3000,00 EUR Verletzer gefangen werden.

b) Anzahl der „Sofort-Zahler“ sinkt

Außerdem wird die Anzahl der „Sofort-Zahler“ mittlerweile ein Minimum erreicht haben, während vor 2-3 Jahren sich diese Sofort Zahler noch bei bis zu 30 % bewegten, ist die Anzahl mittlerweile wahrscheinlich bei bestenfalls 10 %. Das bedeutet, die Anzahl der Abgemahnten, welche das Vergleichsangebot über 800,00 von Sasse und Partner in der Sin City 2 Abmahnung annehmen, beträgt 10 %.

c) Adressatenkreis von Abmahnungen mittlerweile eingeschränkt

Die Personen, welche z.B. eine Sin City 2 Abmahnung erhalten haben, sind in vielen Fällen nicht mehr die „Power Sauger“ sondern bestenfalls die Nutzer, die höchstens 1 Film in 1-3 Monaten herunterladen um hineinzuschauen. Eine weitere stark steigende Gruppe sind ausländische Gäste oder generell Ausländer, die von der strengen Handhabe bei Urheberrechtsverletzungen  in Deutschland vollständig überrascht sind. Zuletzt gibt es natürlich auch noch die Gruppe der wirtschaftlich sehr schwach Aufgestellten, die Filesharing als einzige Mittel der Teilhabe am kulturellen Leben erkennen.

d) Zwischenergebnis

Seriöse Rechteinhaber müssen tatsächlich damit rechnen mit Abmahnungen mit ein wenig Glück nichts hinzuzuzahlen. Das mag sich für Filesharing Verwerter noch ein wenig anders darstellen, obwohl selbst für diese die krasse „Goldgräber Stimmung“ vorbei sein sollte.

2. Sin City 2 Abmahnung kein Geschäftsmodell

Aus den genannten Gründen ist nach der hier vertretene Auffassung eine Sin City 2 Abmahnung auch nicht geeignet ernsthafte Finanzierungslücken auszugleichen. Das für die Fimhersteller gute daran ist aber, dass aus der obigen Darstellung genauso folgt, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung auch nicht mehr so erforderlich ist, um Schaden abzuwenden. Wenn ein Film nicht in Tauschbörsen verbreitet wird, erspart sich niemand das Kino Ticket indem er den Film aus einer Tauschbörse lädt (und verbreitet den Film auch nicht).

3. Was tun bei einer Sin City 2 Abmahnung?

Es bleibt die Frage für Adressaten einer Abmahnung von Sasse und Partner wegen des Films Sin City 2, wie sie nun vorzugehen haben. Nur weil die Sin City 2 Abmahnung nicht versandt wurde, um damit primär „Kasse zu machen“ oder es sich auch nicht um „Abzocke“ oder ähnliches handelt. Gelten für Abgemahnte weiter folgende Regel:

1. Der Abgemahnte sollte zunächst versuchen den Sachverhalt nachzuvollziehen (Datum und Uhrzeit);
2. Mit allen Mitnutzern des Anschlusses sprechen und versuchen ihre örtliche Anwesenheit nachzuvollziehen;
3. Bei minderjährigen Kindern mag es hilfreich sein, deren PC zu untersuchen;
4. Das verwandte W-lan zu prüfen z.B. auf Verschlüsselung und Passwort;
5. Für eine sachgerechte erste Prüfung mag es ferner sinvoll sein, Dr. Wachs Rechtsanwälte zu kontaktieren.

4. Wie sieht anwaltliche Hilfe bei der Sasse und Partner Abmahnung genau aus?

Abgemahnte können zuerst unser anwaltliches Beratungsangebot einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung nutzen, um ein Gefühl für die Chancen und Risiken in Verbindung mit einer Abmahnung zu bekommen. Es ist nicht so, dass Anschlussinhaber generell haften, dazu haben wir übrigens in unserer Ersten Hilfe Filesharing einiges geschrieben. Es ist auch nicht so, dass immer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, wenn auch Risiken vermieden werden sollten.
Wenn Sie sich für eine Beauftragung der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte mit Ihrer Sin City 2 Abmahnung entschieden haben, werden wir im Rahmen eines Pauschalangebots für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit für Sie tätig und werden je nach Wunsch, die Forderung entweder im Rahmen einer gütlichen Einigung zu reduzieren suchen oder ganz zurückweisen.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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