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Frische Brötchen…Abrechnungspraxis

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Abrechnungspraxis bei Anwälten: Vor ca. drei Wochen beschwerte sich ein Bäcker, bei dem ich meine Sonntagsbrötchen kaufe, lauthals, dass der Discounter gegenüber werbe, dass er „täglich frisch backe“. Von Backen könne bei den Rohlingen nicht gesprochen werden, auf dem Nachhauseweg subsumierte ich dann fröhlich vor mich hin, mein (zwischen-) Ergebnis war, dass eine Wettbewerbsrechtsverletzung vorliege. Ein Wettbewerbsrechtsverfahren gegen eines der Dickschiffe, da käme doch Freude auf. Heute las ich dann, dass über diese Frage schon seit vier Jahren prozessiert wird. Mehrere Bäcker klagen gegen Aldi wegen einer ähnlichen Aussage. Die Akte wird gefüllt  sein mit Gutachen und Bildern von Backwaren und Dupliken, Tripliken usw. Das Problem bei „großen“ Gegnern ist, dass deren Anwälte wohl praktisch immer auf Stundenbasis abrechnen, wenn dann noch eine naturwissenschaftliche Frage hinzukommt (was ist Backen, was passiert beim Backen) wird aus dem spannenden Fall ein Gürteltier immensen Ausmaßes.

Anwalt, Mandant und Kostenrechnung?

Wenn ein solches Mandat für den Anwalt halbwegs kostendeckend sein soll, kann es nicht nach Streitwert abgerechnet werden. Obwohl ich persönlich mittlerweile auch deutlich stärker verstehe, warum Stundenhonorare veinbart werden (obwohl der Anwalt dann oft zu viel schreibt), welche Alternativen gibt es? Der Mandant will aus nachvollziehbaren Gründen Planungssicherheit, zumal ein Rechtsstreit wie der oben beschriebene ohnehin durch zwei Instanzen getragen wird. Vielleicht Jahresfixums? Pro Jahr Rechtsstreit 8.000,00 EUR zum Beispiel, für die Zeit zwischen erster und zweiter Instanz müsste dieses aber ausgesetzt werden. Andererseits ist auch festzuhalten, dass die Kosten „nur“ nach Streitwert ersetzt werden. Wenn ein Rechtsstreit aber eigene Anwaltskosten von 32.000 EUR in vier Jahren verschlingt, aber beim Obsiegen kaum 4.000,000 EUR ersetzt werden, kann der Sieg für den Mandanten zum gefühlten Pyrrhus Sieg werden.

Übrigens…zur Abrechnungspraxis

Ich jedenfalls kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Rechtsstreit schon deutlich weiter vorrangeschritten wäre, wenn beide Seiten nach Streitwert abgerechnet hätten.

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