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Abmahnung von Versicherungsvertretern durch Anwaltskanzlei Pals

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Abmahnung von Versicherungsvertretern durch Anwaltskanzlei Pals erhalten? Was tun? Aktuell beschäftigt auch uns eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Pals, der im Auftrag des Versicherungsmaklers Jens Sternberg tätig ist.

Worum geht es in der Abmahnung?

Herr Jens Sternberg ist laut Abmahnung seit dem 1.12.1992 als Versicherungsmakler gewerblich tätig. Er rügt, dass Versicherungsvertreter im Internet als Versicherungsmakler werben bzw in den gelbenseiten auf entsprechende Suchphrasen gefunden werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?

Während Versicherungsvertreter weisungsgebunden für eine Versicherungsgesellschaft arbeiten, und regelmäßig nur die Produkte der Gesellschaft anbieten, sind Versicherungsmakler unabhängig in der Beratung. In der Praxis ist es zwar so, dass diese Begriffe teilweise synonym genutzt werden, auch gibt es durchaus gute Gründe an der echten Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers zu zweifeln, es handelt sich aber um juristisch unterschiedliche Tätigkeiten. Die Begrifflichkeiten sind auch in § 59 VVG geregelt:

(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.

Wettbewerbsrechtliche Irreführung?

Es ist nicht abwegig im Rahmen einer Werbemaßnahme/Anzeige eines Versicherungsvertreters, der sich als Versicherungsmakler geriert eine Irreführung von Verbraucherinteressen zu erkennen. Allerdings bedarf jede einzelne Werbemaßnahme sowohl eine inhaltlich Prüfung als auch eine Untersuchung auf welche Veranlassung sie erfolgte. Hat der Versicherungsvertreter die Werbung/Eintrag nicht veranlasst, stehen ihm gute Verteidigungsoptionen zu.

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

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