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Bledro Online Administration GbR, Gesellschafter Michael Drost & Sylvia Blenk

Aktuell wurden mir mehrere Schreiben der Bledro Online Administration GbR, Gesellschafter Michael Drost und Sylvia Blenk vorgelegt. In diesen Schreiben, welche überschrieben sind mit „Vergleichsangebot wegen widerrechtlicher Datenübernahme per copy and paste“.

In den Schreiben wird sinngemäß mitgeteilt, dass Texte verwandt worden seien, was durch die „Anticopy GmbH“ ermittelt worden sei. Das Interessante dabei ist, dass kein Urheberrechtsverstoss sondern ein Wettbewerbsverstoss bemängelt wird.

Wörtlich heißt es: „Wir erheben keinerlei Ansprüche aufgrund des Textes, sondern aufgrund des Zugriffes auf unsere Seiten zu kommerziellen Zwecken. Deswegen spielen Schöpfungshöhe sowie andere Nutzungsrechte […] keine Rolle.

Zunächst einmal ist dazu anzumerken, dass eine Inanspruchnahme nach dem UWG – soweit hier ein Verstoss vorliegt, was vertiefter Prüfung bedarf – nur dann möglich ist, wenn es sich bei dem Angeschriebenen um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Aber Achtung: Die Gewerblichkeit kann sich bereits aus einer Vielzahl von Verkäufen (besonders von mehreren neuwertigen Artikeln ergeben). Ob der Verkäufer gewerblich handelt, ist also nicht davon abhängig, ob der Verkäufer sich für einen solchen hält, oder „ob er davon lebt“, sondern eine rechtliche Bewertung. Auch hier ist anwaltliche Beratung hilfreich.

Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell 79,00 EUR an die Online Administration GbR, GF Michael Drost & Sylvia Blank überweisen.

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70