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Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Von

Im Hamburger Abendblatt vom 23.6.2007 wurde am Beispiel der ProMedia GmbH erneut über die Bemühungen der Musikindustrie berichtet, die Tauschbörsennutzungen einzuschränken. Der Artikel ist auf www.abendblatt.de über das Archiv einsehbar.  Dieser Artikel berücksichtigte auch meine Bedenken, die ich in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt geäußert habe. Insbesondere wurde dabei auf meine Bedenken hinsichtlich des unverhältnismäßigen Risikos eines Gerichtsverfahrens wegen der hohen Streitwerte hingewiesen. Auch kam mein Einwand zu Sprache, dass die geforderten Vergleichssummen regelmäßig für viele Familien zu hoch sind und damit Existenzen bedroht sind. Sicherlich hätte ich mir eine weitergehende Berichterstattung in diese Richtung gewünscht, aber zumindest kamen in diesem Artikel erstmals auch mittelbar die Personen zu Sprache, die sich hohen Zahlungsbegehren der Musikindustrie ausgesetzt fühlen.

Wie bereits in dem Artikel angedeutet, rate ich in vielen Fällen zu einem Vergleich, aber die Vergleichshöhe stimmt regelmäßig nicht mit den Zahlungsbegehren der Musikindustrie überein. Dies kommt in dem Artikel leider nur missverständlich zur Sprache.

Neben einigen Unstimmigkeiten der Abmahnungen, die ich regelmäßig in meiner Korrespondenz mit den Vertretern der Musikindustrie bemängele, ist in vielen Fällen nämlich sogar bei Berücksichtigung der scharfen Rechtsprechung des LG Hamburgs die Störerhaftung fraglich. Hinzu kommt, dass natürlich die finanzielle Situation angemessen berücksichtigt werden muss. Ich empfehle allen Geschädigten, nicht einfach das erstbeste Vergleichsangebot der Musikindustrie anzunehmen, sondern zumindest für eine erste Einschätzung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Kollege Herr Rasch hat in dem Artikel ja mitgeteilt, dass die Musikindustrie kein Interesse daran hat, „jemanden in den Ruin zu treiben.“

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass ich weiterhin in Fällen der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen eine kostenlose Ersteinschätzung anbiete.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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