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Nötzel Rechtsanwälte Abmahnung Pandora

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Ich hatte bereits über die mir vorgelegte Markenabmahnung  der Nötzel Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Pandora berichtet. Die Pandora A/S c/o Pandora Jewelry GmbH macht Rechte an der deutschen Wortmarke zu Nr. 30578337 Klasse 14- Schmuckwaren geltend.
Zu diesem Thema erreichten mich zwei (allgemeine) E-Mails, ob auch bei Markenabmahnungen eine sog. mod. Unterlassungsklärung abgegeben werden sollte. Dies ist grundsätzlich der Fall. Modifiziert bedeutet aber einfach nur abgeändert, und vielleicht nach allgemeinen Verständnis noch unter dem Hinweis, dass kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden soll. Der Teufel steckt hier aber im Detail, daher rate ich dringend davon ab, Vorlagen aus dem Internet zu anderen Themenbereichen einfach „umzubasteln“. Die Folgen können sehr teuer werden. Bei Markenabmahnungen ist anwaltliche Beratung schon auch wegen der Auskunftsverpflichtungen notwendig.

Wenn Sie eine Markenabmahnung erhalten haben etwa eine „Nötzel Abmahnung“ wegen Pandora können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

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