Abmahnung Dutta Modevertrieb für Marke „Mo“
Uns liegt ein markenrechtliches Abmahnungsschreiben der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner für ihrer Mandantschaft, die Dutta Modevertrieb GmbH aus Hamburg, vor. Die Dutta Modevertrieb GmbH hat sich die Bezeichnung „MO“ als Wortmarke für die Klasse 25 „Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen“ und die Klasse 18 „Leder und Lederimitationen“ schützen lassen. Wer das Zeichen „Mo“ geschäftlich nutzt muss mit einer „Abmahnung Dutta Modevertrieb“ rechnen. Dabei muss eine Abmahnung nicht immer auf bösem Willen eines Verletzers zurückzuführen sein, wie wir im Laufe dieses Artikels zeigen wollen.
Markenschutz für die Bezeichnung „MO“
Mit Eintragung der Wortmarke in das Markenregister hat die Dutta Modevertrieb GmbH das alleinig Recht erworben die Bustabenkombination „MO“ als Wortmarke für die eingetragenen Warenklassen Bekleidung (Klasse 25) und die Leder und Lederimitationen ( ) zu nutzen.
Mit der Eintragung einer Marke erwirbt der Markeninhaber ein ausschließliches Recht, 14 MarkG. Dieses Ausschließlichkeitsrecht bedeutet, dass die Dutta Modevertrieb GmbH das alleinig Recht besitz die die Buchstabenkombination „MO“ als Wortmarke für die angemeldeten Warenklassen Bekleidung (Klasse 25) und Leder und Lederimitationen (Klasse18) zu nutzen.
Dritten ist es untersagt die die Buchstabenkombination „MO“ ohne Zustimmung g der Markeninhaberin, der die Dutta Modevertrieb GmbH, im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Eine eingetragene Marke hat Identitätsschutz, Verwechslungsschutz und Bekanntheitsschutz.
Schutzansprüche des Markeninhabers Dutta Modevertrieb GmbH
Eine solche unbefugte Nutzung liegt in der Nutzung einer mit der Marke identischen Zeichens für identische Waren oder Dienstleistungsklassen (Identitätsschutz), des Hervorrufens eine Verwechslungsgefahr oder das Herbeiführen einer Rufausbeutung oder Rufschädigung vgl. § 14 Absatz 2 MarkenG.
Im Fall der der Markenverletzung kann sich der Markeninhaber mit verschieden Ansprüchen gegen die Markenverletzung wehren. Zu diesen Ansprüchen gehören beispielsweise, der Unterlassungsanspruch, der Schadenersatzanspruch und Auskunfts- sowie ein Vernichtungsanspruch und ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.
Markenverletzung und „Europäischer Verkaufsbeschleuniger“ bei eBay
Es gab allerdings in einem uns vorliegenden Fall eine Besonderheit: Mit dem Abmahnungsschreiben der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wurde der Abgemahnte darüber informiert, dass sein Angebot auf der französischen eBay-Seite ebay.fr die Wortmake „MO“ der Dutta Modevertrieb GmbH verletze.
Die Artikelüberschrift zu dem Angebot zum Kauf einer Jacke auf ebay.fr „Mo Boys cool veste t. 104 Nouveau“. Durch die Verwendung des Zeichens „MO“ sieht die Dutta Modevertrieb GmbH, ihre Marke verletzt, obwohl in dem übrigen Anzeigentext der Markenname der Jacke mit „MB Jacke“ korrekt wiedergegeben wurde. Das besondere an diesem Sachverhalt ist, dass der Abgemahnte das Verkaufsangebot auf die die deutsche eBay- Seite ebay.de mit der Überschrift MB Jacke korrekt eingestellt hatte. Er nutzte aber einen über eBay angebotenen „sog. Europäischen Verkaufsbeschleuniger“, welcher das deutsche Verkaufsangebote automatisch übersetzt und auf andere europäische eBay-Seiten einstellt. Offensichtlich kam es hier zu einem Übertragungsfehler, welcher dem eBay-Mitglied nunmehr die Abmahnung bescherte. Es bleibt abzuwarten, ob die Abmahnung aufrecht erhalten wird.
Abmahnung Dutta Modevertrieb GmbH
Gegen das abgemahnte eBay-Mitglied werden mit dem Abmahnungsschreiben (in Kürze Abmahnung Dutta Modevertrieb) Unterlassungs- und Auskunfts- und Zahlungsansprüche geltend gemacht. Dem Abmahnungsschreiben sind weiter eine große Zahl Einstweiliger Verfügungen verschiedener Landgerichte exemplarisch beigefügt. Allein diese beeindruckende Anzahl der exemplarisch beigefügten Einstweiligen Verfügungen lasst den Schluss zu, dass bereits eine große Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde und die Dutta Modevertrieb GmbH ihre Marke „Mo“ überwachen und konsequent schützen lässt. Das abgemahnte eBay-Mitglied wird abschließend unter Fristsetzung aufgefordert, eine dem Abmahnungsschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Wie sich aus dieser Überschrift ergibt, verspricht der Abgemahnte mit seiner Unterschrift nicht nur die Unterlassung zukünftig mit der Buchstabenkombination „Mo“ Bekleidungsstücke zu bewerben, anzubieten und/oder zu veräußern und für den Fall eines Verstoßes zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die Dutta Modevertrieb GmbH in Höhe von mindestens EUR 5001,00. Sondern er verpflichtet sich mit einem Schuldanerkenntnis überdies, umfangreich Auskunft und Rechnungslegung zu geben, alle entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden der Dutta Modevertrieb GmbH zu ersetzen und zum Ersatz der angefallen Rechtanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von EUR 50.000,00 sowie der Kosten des Testskaufes zu zahlen. Die Kosten der Rechtanwaltskosten allein belaufen sich auf EUR 1.511,90 netto.
Wir empfehlen bei einer Abmahnung Dutta Modevertrieb GmbH:
Wir raten dazu, eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner ernst zu nehmen und diese sorgfältig zu prüfen. Keinesfalls sollte die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung leichtfertig unbeachtet werden. In einem solchen Fall droht dem Adressaten der Abmahnung die Zustellung einer einstweiligen Verfügung. Davon hat Die Dutta Modevertrieb GmbH in der Vergangenheit auch häufig Gebrauch gemacht. Lassen Sie sich nach Erhalt einer Markenabmahnung beraten. Wie der hier beschriebene Fall zeigt, steckt der Teufel im Detail und es ist erforderlich, gerade in rechtlich schwierigen Bereichen die notwendige Zeit in die Sachverhaltsaufklärung zu investieren. Sprechen Sie uns bei einer „Abmahnung Dutta Modevertrieb“ an, wir helfen gern.
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