Markenverletzung der Wortmarke mobilcom-debitel
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Jess & Kolberg (Jess & Kolberg Abmahnung) für die freenet AG vor. Die freenet AG ist ein bundesweit tätiges Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Büdelsdorf und das größte netzunabhängige Telekommunikationsunternehmen in Deutschland. Die freenet AG entstand aus der Fusion der vormaligen Mobilcom AG mit der freenet AG.
Die freenet AG ist Inhaberin der Wortmarke „mobilcom-debitel“ und bietet unter diesem Namen zahlreiche Waren- und Dienstleistungen aus dem Mobilfunkbereich an. Bei dem Empfänger der Abmahnung handelt es sich um einen sog. Handyshop, welcher Mobilfunkdienstleistungen der Firma freenet AG mit dem Zeichen „mobilcom-debitel“ bewirbt und zum Kauf anbietet.
Insbesondere wurde von dem Handyshop ein Mobilfunkvertrag der „mobilcom-debitel“ beworben. Dem abgemahnten Handyshop wird eine rechtswidrige Nutzung des Markenzeichens „mobilcom-debitel“ vorgeworfen, da mit der Verwendung der Marke „mobilcom-debitel“ wahrheitswidrig behauptet werden soll, dass der Mobilfunkshop Vertragspartner der „mobilcom-debitel“ ist. Durch dieses Verhalten wird nicht nur eine Wettbewerbsverletzung gerügt, sondern auch die Verletzung der eingetragenen Marke „mobilcom-debitel“.
Jess & Kolberg Abmahnung
Die Rechtsanwälte Jess & Kolberg der freenet AG machen für Ihre Mandantschaft mit der Jess & Kolberg Abmahnung im Auftrag der freenet AG wegen dieser Markenrechtsverletzung umfangreiche Ansprüche gegen den Handyshop geltend. Der angemahnte Handyshop wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der abgemahnte Handyshop soll sich nicht nur verpflichten, mit einer Unterlassungserklärung zukünftig im geschäftlichen Verkehr keine Waren und Dienstleistungen, mit dem Zeichen „mobilcom-debitel“ zu bewerben oder bewerben zu lassen, sondern mit Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung würde sich der Handyshop auch zu umfangreichen weiteren Ansprüchen verpflichten.
Dazu gehört beispielsweise, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer hohen Vertragsstrafe für den Fall eines zukünftigen Verstoßes in Höhe von EUR 5.500,00 strafbewehrt ist.
Weiter würde der Handyshop bei Unterschrift sich zu umfangreichen Auskunftserteilungen verpflichten sowie versprechen der freenet AG sämtliche Schäden zu ersetzen, die aufgrund der angeblich unerlaubten Markenrechtsverletzungen entstanden sind. Hinzu kommt, dass mit Unterschrift dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Mobilfunkshop sich ebenfalls verpflichtet, die entstandenen Abmahnkosten zu ersetzen. Bei einem Streitwert von EUR 50,000,00 für die Abmahnung bei einer 1,3 Geschäftsgebühr sowie einer Auslagenpauschale in Höhe von EUR 20,00 betragen die Abmahnkosten für den abgemahnten Mobilfunkshop damit alleine EUR 1.531,90 netto .
Wie reagieren Sie richtig bei der Jess & Kolberg Abmahnung?
Ungeachtet der Frage, ob die Abmahnung inhaltlich berechtigt ist, kann jedem Mobilfunkshop, welcher eine solche der Rechtsanwälte Jess & Kolberg Abmahnung namens der freenet AG in den Händen hält, nur dringend empfohlen werden, eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ungesehen zu unterschreiben.
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich mit großer Vorsicht zu behandeln. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Streitwerte im Markenrecht grundsätzlich hoch sind. Sollte die Abmahnung inhaltlich berechtigt sein, ist in jedem Fall über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachzudenken. Eine solche Unterlassungserklärung sollte für den Abgemahnten jedoch mit möglichst wenig Nachteilen verbunden sein, daher gilt immer die Faustregel, dass die Unterlassungserklärung modifiziert werden kann und sollte.
Bei einer Jess & Kolberg Abmahnung gilt dies beispielsweise für die Höhe der Vertragsstrafe, welche in der vorgefertigten Unterlassungserklärung mit EUR 5.500,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung recht hoch bemessen ist. Weiter sollen mit dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht der Ersatz eines unbezifferten Schadensersatzanspruches dem Grunde nach anerkannt werden, sowie den Rechtsanwälten der Ersatz der recht hohen Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.531,90 versprochen werden. Wird eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wie von den Rechtsanwälten Jess & Kolberg unterschrieben, hätte sich der abgemahnte Mobilfunkshop verpflichtet, diese Kosten zu ersetzen.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten
Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte Jess & Kolberg namens der freenet AG erhalten, prüfen Sie den Inhalt sorgfältig. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten, denn wie mitgeteilt sind solche Markenrechtsverletzungen-Abmahnungen aufgrund der hohen Streitwerte für den Abgemahnten immer sehr sorgfältig zu behandeln. Bei Fragen zu einer Jess & Kolberg Abmahnung können Sie sich gerne an uns telefonisch werden.
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