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Presseerklärung des Justizministerium NRW: Abmahnkanzleien sind Landplage

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Das Justizministerium NRW hat eine Presserklärung veröffentlicht, die es in sich hat. Unter der Überschrift „Urheberrecht: Schluss mit Abmahnwahnsinn – NRW-Justizministerium und Verbraucherzentrale NRW: Bundesregierung muss jetzt handeln“ hat das Justizministerium einen Brandbrief veröffentlicht. Der Gesetzgeber solle handeln denn…:

Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden. Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 01.03.2013 die Bundesregierung aufgefordert entschlossen gegen den Abmahnmissbrauch gesetzgeberisch vorzugehen.“ [Fettung durch den Unterzeichner].

Das ganze überrascht, als die Kölner Gerichtsbarkeit besonders gern von entsprechenden Kanzleien angerufen wird, um in  Gerichtsverfahren mehrere tausend Euro einzuklagen. Die Gewaltenteilung macht es möglich. Nur ist für mich als Anwalt schwierig einem abgemahnten Familienvater zu erklären, warum er nun mehrere tausend Euro zahlen muss und das Gericht an der Forderungshöhe nicht zweifelt, wenn den Anwälten welche die Forderungen einklagen, vom Justizministerium – so würde ich jedenfalls „Plage“ deuten  – das Handwerk gelegt werden müsse.
Die Presseerklärungs PDF, auf welche ich oben verlinkte, heißt als http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/13_03_07_PE_Abmahnabzocke/index.php.

Leider gibt es nur eine Presserklärung der Judikativen, welche sich zu dem Thema äußert. Namentlich das Amtgerichts München hat verlauten lassen:

„Dieser kann dann von den Unternehmen unabhängig von einem Verschulden zur Unterlassung verpflichtet werden. Hatte er seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert, entsprach der Schutz zum Zeitpunkt der Einrichtung auch nicht dem Stand der Technik, kann er auch auf Schadenersatz verklagt werden. Dieser bemisst sich im Regelfall nach der ansonsten angefallenen Lizenzgebühr. Aber auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten fallen darunter. Bei einem Streitwert von im Regelfall 10.000 Euro können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden.“

Dagegen führt das Justizministerium aus:

Insbesondere bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen soll der Streitwert nach Auffassung des NRW-Justizministeriums auf 500 Euro begrenzt werden. In der Folge würden künftig die mit einer Abmahnung anfallenden Kosten bei 83,54 Euro gehalten.

Fazit: Natürlich hat mich die Presseerklärung des Justizministeriums NRW amüsiert. Ich weiß nicht ob die Wortwahl hier angemessen ist. Anbiedernd kommt mir in den Sinn. Das wichtige Anliegen gerät bei solchen Formulierungsspitzen völlig ins Hintertreffen. Das gilt übrigens ebenso für die  Pressemitteilung des Amtsgerichts Münchens.

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