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Gerichtsverfahren im Filesharing: Praxis

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Gestern waren fünf Gerichtstermine terminiert: Drei in Weiden in der Oberpfalz, einer in Hamburg (fand dann nicht statt wegen Vergleichsschluss) und einer in Frankfurt. Der Kollege Mikus, der um 9:45 Uhr zum ersten Termin in Weiden in der Oberpfalz antrat und dafür am Abend zuvor gegen 20:00 Uhr in den Zug stieg, sah sich dann mit Richter und Mandant allein auf weiter Flur. Die gegnerische Seite hatte es vorgezogen nicht zu erscheinen. Praktischerweise bei gleich drei Terminen in Folge, nachdem aber nur in einem Fall eine korrekte Ladung vorlag, wurde das beantragte Versäumnisurteil zunächst nur in diesem Verfahren erlassen. Glücklicherweise hatte die Gegenseite in einem anderen Verfahren einen Schriftsatz bei Gericht unter Hinweis auf den Termin am 20.1.2015 versandt, sodass dann am Ende der Sitzung auch ein zweites Versäumnisurteil erlassen wurde. Im dritten Rechtsstreit war das Gericht dazu aber nicht bereit, obwohl auch da Anküpfungspunkte für eine Kenntnis vorlagen. 20 Stunden im Zug und zwei Stunden Aufenthalt auf einem Bahnhof nachts um 3:00 Uhr für zwei VUs. RA Mikus war auf dem Heimweg eher gemäßigter Stimmung.

Zeitgleich in Frankfurt wurde dagegen eine Klage auf ca 4.000,00 EUR nach einer Beweisaufnahme zurückgenommen, was für den wegen Vergleichs aufgehobenen Termins in Hamburg (Computerspiel 250,00 EUR bei KAH) wieder entschädigte. Auf dem Papier also ein erfreulicher Gerichtstag, bei genauerer Betrachtung wird aber wieder offenbar, dass Filesharing Rechtsstreite weiter arbeits- und zeitintensiv sind.

Als kleine Randnotiz sei aber angemerkt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer, mit denen wir an diesem Tag nicht die Klingen kreuzten, bei ihrer tatsächlich eindrucksvollen Urteilsliste auch Versäumnisurteile veröffentlichte. Vielleicht haben Versäumnisurteile ja doch einen Wert für eine „Gerichtsbilanz“, zumindest wenn man Urteilslisten veröffentichen möchte. Derzeit sind sie für uns aber eher Garanten für weitere Termine.

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