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FAQ Widerruf Verbraucherdarlehen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

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Im Anschluss an den letzten Artikel (Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen), startet nun unsere FAQ (frequently asked questions) zum Thema Widerruf Verbraucherdarlehen. Als Hamburger Kanzlei beraten und vertreten wir eine Vielzahl von Verbrauchern, die von Ihren Darlehensgebern (meistens Banken und Sparkassen) nicht hinreichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Empfehlenswert ist es sich einfach kurzfristig bei uns zu melden, wenn Sie sich erst einmal einen Überblick verschaffen wollen, nutzen Sie unsere FAQ Widerruf Verbraucherdarlehen. Der heutige und erste Teil beschäfigt sich mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung:

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Verbrauchern steht bei Abschluss eines Darlehensvertrages grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Darlehensgeber meistens eine Bank oder Sparkasse muss umfassend und unmissverständlich über das Recht auf Widerruf belehren. Der Beginn der Widerrufsfrist muss eindeutig geregelt sein. Die Widerrufsbelehrung muss den Verbraucher über seine Rechte und Pflichten informieren. In der Widerrufsbelehrung muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass u.a.

  • der Widerruf an keine Voraussetzung gebunden ist und ohne Angaben von Gründen erfolgen kann;
  • an wen der Widerruf zu erfolgen hat;
  • dass die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist ausreicht;
  • wann die Frist von zwei Wochen beginnt.

Praxis Tipp: Nur wenn der Darlehensgeber das jeweils vom Gesetzgeber vorgesehene und mehrfach veränderte Muster in jeder Hinsichtvollständig verwandt hat, besteht nach dem BGH Vertrauensschutzzu Gunsten des Verwenders, auch wenn das Muster selbst inhatlich falsch ist. Die meisten Darlehensgeber wie Banken und Sparkassen haben Änderungen vorgenommen, welche den strengen Maßstäben einer korrekten Belehrung nicht genügen. Die Verbraucherzentrale Hamburg gelangte nach einer Prüfung von 1823 Verträgen zum Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrung in 79,4 % der Fälle nicht ausreichend erfolgte.

Wenn Sie eine Frage zum Thema Widerruf Verbraucherdarlehen oder zum Thema Fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben, können Sie sich gern an uns wenden, wir helfen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung entweder telefonisch oder in unseren Kanzleiräumen in Hamburg.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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