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Coca-Cola Flasche: Plagiat oder Doppelschöpfung

Von
Doppelschöpfung

Was ist eigentlich eine Doppelschöpfung? In dem Branchenmagazin der Werbebranche "Horizont" wird über den möglichen Plagiatsvorwurf in Zusammenhang mit der  Werbung für Coca Cola berichtet. Es geht um die grafische Darstellung der Coca Cola Flasche, indem allein der Schriftzug genutzt wird.  

Die Coca Cola Werbung 2015

Die ältere Fassung stammt aus 2015 und zeigt die Cola Flasche stilisiert über die abgerundete Schrift "Coca Cola" in der Mitte und als untere Begrenzung der Flasche die Schrift: "1915-2015: one century. one bottle"

Die Gestaltung der Werbung stammt von Ogilvy und ist preisgekrönt.

Die Coca Cola Werbung 2020

Die Agentur Publicis Worldwide veröffentlichte nun auf Facebook eine neue Anzeige, welche ebenfalls die Coca Cola Flasche stilisiert darstellt aber nun statt einer unteren Begrenzung der Flasche wird diesmal der Kronkorken durch den Schriftzug "Feel it" dargestellt.

Unabhängig ob die Werbung nun eine Urheberrechtsverletzung oder ein sonstiges Recht verletzt oder eine sog. Doppelschöpfung darstellt (dazu sogleich), kann Publicis Worldwide nicht glücklich mit einer derartig ähnlichen Werbung sein und soweit ich das eben recherchiert habe, hat Publicis Worldwide den eigenen Artikel auf Facebook, welcher von der Agentur Ogilvy auch gleich kommentiert wurde, erst einmal offline genommen.

Handelt es sich bei der jüngeren Darstellung um eine Urheberrechtsverletzung?

Die konkrete Ausgestaltung der Idee könnte unter ein Werk der bildenden Kunst oder unter eine Darstellung technischer Art (§ 2 Nr. 2 UrhG oder § 2 Nr. 7 UrhG) gefasst werden. Schließlich geht es hier nicht nur um eine Idee sondern um eine konkrete Ausgestaltung. Damit ist der Schutzbereich des UrhG eröffnet.

Nicht ganz auszuschließen ist aber, dass es sich um eine sog. Doppelschöpfung handelt. Eine solche liegt vor, zwei Urheber völlig unabhängig von einander zwei gleiche oder so ähnliche Werke geschaffen haben, dass das eine Werk als Bearbeitung oder Umgestaltung des anderen Werks erscheint. Die Idee aus dem Schriftzug die Flasche zu stilisieren, ist sicher eine Idee, welche öfter auftreten mag, daher scheint der Ansatz einer Doppelschöpfung nicht unplausibel, zum in Agenturen Ideen im Akkord zu Papier gebracht werden müssen, oftmals in Form riesiger Excel Listen, sodass ähnliche Ergebnisse öfter auftreten mögen. Gleichwohl hätte die Agentur Publicis Worldwide im Falle einer Inanspruchnahme kaum einer Chance mit der Verteidigung der Doppelschöpfung

Rechtsprechung stellt hohe Ansprüche an die Doppelschöpfung

Nur da wo die - möglicherweise in das Unterbewusstsein -  abgetauchte Kenntnis von dem älteren Werk ausgeschlossen erscheint, sei nach dem BGH Urteil vom 3.2.1988, AZ I ZR 142/86 - Ein bisschen Frieden eine Doppelschöpfung anzunehmen. Es erscheint schwer darstellbar, dass das ältere und preisgekrönte Motiv, nicht zumindest im Unterbewusstsein vorhanden war. Abgesehen davon ist die Sache für die Agentur Publicis Worldwide in jedem Fall peinlich, vielleicht kommen die Parteien ja bei einer kühlen Flasche Coca Cola ins Gespräch.  

 

 

 

 

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