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„Chabos wissen, wer der Babo ist“ – Urheberrechtsverletzung

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Die Kanzlei WBS weist auf eine mögliche Auseinandersetzung zwischen dem Rapper „Haftbefehl“ und dem Kommunalpolitiker Fabian Giersdorf von der CSU hin, der auf einem Wahlplakat mit den Worten warb „Chabos wissen, wer der Babo ist“. Die Kollegen von WBS erkennen in dem Zitat keinen eigenen geistigen Inhalt und wollen daher in den Zeilen keinen Urheberrechtsschutz erkennen. Dies halt ich nicht für richtig. Der Rapper Haftbefehl hat die Wörter Chabo und Babo, bei denen es sich um ausländische bzw. Fantasiewörter handelt entwickelt, zumindest aber in der Kombination  in den (jugend)Sprachschatz eingeführt.  Die Pupularität in der Jugendsprache hängt gerade mit der Verwendung  des Rappers Haftbefehls zusammen.

Nach meiner Meinung werden also in der derzeitigen Diskussion- auch in anderen Blogs –  die Begriffe „Chabos und Babo“ einfach übersetzt und dann das Zitat auf Urheberrechtsschutz geprüft. Das ist aber gerade nicht „korrekt“. Ich sehe hier eher Parallelen zu der Zitatrechtsprechung des LG Münchens I, Urteil vom 08.09.2011, Az. 7 O 8226/11 nachdem etwa ein Satz von Carl Valentin ebenfalls Urheberrechtsschutz genießt. Interessant übrigens gerade zu dem Aspekt der engen Verknüpfung der Begriffe Chabo und Babo mit dem Rapper Haftbefehl, die satirische Auseinandersetzung der Youtube Künstler ytitty.

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