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Polizei warnt: Achten Sie die Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder in social media

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Kinderfotos auf Facebook, Youtube und Co: Einen interessanten Beitrag der Polizei Nordrhein Westfalen Hagen kann man derzeit auf Facebook lesen. In diesem Beitrag warnt die Polizei mit wohl bewusst drastischen Worten:

Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co zu posten! – Auch Ihre Kinder haben eine Privatsphäre!

Ein Schnappschuss am Strand oder nackt badend im Planschbecken: Viele von Ihnen veröffentlichen Bilder von ihren Kleinsten bei Facebook und Co. Und das nicht selten für jedermann sichtbar, also völlig ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei den Privatsphäre-Einstellungen

Vielleicht finden Sie die Fotos heute süß, Ihrem Kind sind sie in ein paar Jahren aber endlos peinlich. Oder Ihr Kind wird damit sogar gemobbt. Noch schlimmer: Pädophil veranlagte Menschen bedienen sich solcher Fotos und nutzen sie für ihre Zwecke bzw. veröffentlichen sie an anderer Stelle.

Auch ihre Kinder haben eine Privatsphäre. Kinderfotos haben in sozialen Netzwerken grundsätzlich nichts zu suchen. Denn das Internet „vergisst“ nichts.

Zeigen Sie die Bilder von Ihren Kleinsten der Oma, dem Opa, der Tante, dem Onkel, Freunden und Bekannten lieber persönlich. Es ist doch auch viel schöner, gemeinsam darüber zu sprechen und zu schmunzeln.

Danke!

Ihre Polizei Hagen

P.S.: Das Thema scheint zu bewegen. Bisher konnten wir über 14 Millionen Menschen mit dieser Nachricht erreichen. Gut so!

Rechtliche Bewertung von Kinderfotos auf Facebook, Youtube und Co

Auch Kindern und Kleinkindern stehen Persönlichkeitsrechte zu. Dazu zählen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wie es in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG vermerkt wird und die Verkörperungen davon wie insbesondere das Recht am eigenen Bild wie es in den §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG) festgehalten ist. Niemand darf also ohne Einwilligung Bilder von Kindern und Kleinkindern in social Media veröffentlichen. Es sei denn es liegt eine Einwilligung vor. Bei unter sieben jahre alten Kindern können nur die Sorgeberechtigten (Eltern) die Einwilligung erteilen, bei Kindern zwischen sieben und vierzehn kann je nach Reifegrad ergänzend auch die Einwilligung des Kindes erforderlich sein. Bei Kindern über 14 müssen Eltern und Kind gemeinsam der Veröffentlichung zustimmen.

Daraus folgt, dass Eltern Bilder eines Vierzehnjähirgen und älteren Minderjährigen nicht ohne Einwilligung des Kindes auf Facebook posten dürfen (Doppelzuständigkeit) und bei 7-14 jährigen eine Doppelzuständigkeit vorliegen kann. Nur bei unter sieben Jährigen dürfen Eltern die Bilder veröffentlichen.

Können Kinder gerichtlich gegen die Eltern wegen der Veröffentlichung eines Kinderbildes auf Facebook vorgehen?

Ja. Das ist möglich: Wie dargelegt ist dies unproblematisch für Kinder ab 14 Jahre der Fall, weil diese immer einer Veröffentlichung zustimmen müssen. Diese könnten die Eltern auf Unterlassung und gegebenenfalls – wenn die Intimsphäre betroffen ist – sogar auf Schmerzensgeld (immateriellen Schadensersatz) verklagen.

Sind entsprechende Klagen von Kindern bekannt?

Uns ist aktuell keine Entscheidung geläufig. Es gab aber schon Klagen, bei denen nicht sorgeberechtigte Elternteile Bilder des Kindes in social Media veröffentlichten, und ihnen dies gerichtlich untersagt wurde (AG Menden · Urteil vom 3. Februar 2010 · Az. 4 C 526/09 – Hinweis in der Datenbank open Jur irrtümlich als AG Soest bezeichnet.

Wie ist die Warnung der Polizei Nordrhein Westfalen Hagen einzuordnen?

Nachdem Eltern gerade von unter sieben Jährigen wie dargestellt deren Fotos grundsätzlich im Internet veröffentlichen dürfen, ist der Ansatz der Aufklärung sicher geeignet um ein Problembewusstsein zu schaffen. Welcher Fünfzehnjährige möchte schon, dass seine Mutter der neuen Freundin erstmal Fotos vom Badeurlaub zeigt, das ist aber nichts verglichen damit, wenn die Bilder bei Facebook für immer der ganzen Welt zugänglich sind. Datensparsamkeit ist in fremden Angelegenheiten sogar noch viel wichtiger als in eigenen Angelegenheiten. Daher kann man der Polizei zustimmen mit der Forderung an die Eltern keine Kinderfotos auf Facebook, Youtube und Co zu posten.

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