Direkt zum Inhalt

Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel für die Swarovski AG

Von

Die Swarovski AG hat die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel beauftragt Markenrechtsverletzungen an der Marke „SWAROVSKI“ zu verfolgen.
In einer uns vorgelegten Abmahnung wird die Swarovski AG beschrieben als: Der weltweit führende Hersteller von Kristallelementen, Kristallobjekten sowie Schmuck und Accessoires mit Kristall.
Wie bei Markenverletzungen häufig wirkt ein Patentanwaltskollege an der Abmahnung mit. Das bedeutet für den Abgemahnten erst einmal höhere Kosten. 

Interessant ist aber, das in der uns vorgelegten Abmahnung zwei Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen beigefügt sind, eine in der u.a. ein moderates Angebot einer Pauschalzahlung von 500,00 EUR plus Auslagenpauschale angeboten wird – für den Fall einer raschen gütlichen Einigung.
Anderenfalls wird die Rückübersendung einer anderen beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, in der sich der Abgemahnte verpflichtet Rechts- und Patentanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR zu erstatten. 

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 4.2 Sterne von 276 Abstimmungen.