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Deponia Abmahnung von Daniel Sebastian im Auftrag von Daedalic

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Der für das Versenden von Abmahnungen nicht unbekannte Anwalt Daniel Sebastian ist aktuell im Auftrag der bekannten Spieleschmiede Daedalic tätig und geht gegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Deponia nach altbekanntem Muster vor:

1. Unterlassungerklärung her
2. Geld her

Zumindest auf viele Abgemahnte wirkt das Schreiben wie ein Überfall.

1. Forderung von Daniel Sebastian/Daedalic angemessen?

Die Forderung von über 1000,00 EUR ist schon mal kein Pappenstiel. Die Unterlassungserklärung ist auch nicht geeignet, dass der Abgemahnte diese mit einem „passt schon“ unterschreibt. Die Reaktion vieler Adressaten ist Angst und Zorn. Wer ist denn nun der Böse? Der Anwalt Daniel Sebastian, weil er Abmahnungen verschickt? Daedalic, weil die Firma ihre Computerspiele nicht kostenlos im Netz sehen will? Der Anschlussinhaber, weil er Kinder hat, die sich das Spiel „mal ansehen wollen, bevor sie es kaufen“?

2. Nein, ein Erklärungsversuch

Nach meiner Meinung ist es verständlich, dass Daedalic Daniel Sebastian Abmahnung(en) verschicken lässt, aber selbst wenn die Abmahnungen berechtigt sind, ist ein Netto Monatsgehalt als Kostenerstattung nicht angemessen. Selbst wenn es der Anschlussinhaber selbst gewesen ist, mangelt es mir da einfach an der Verhältnismäßigkeit. Natürlich lassen sich die Summen über Streitwerte bergründen. Nur sind diese hohen Streitwerte oftmals präventiv geprägt.

a. Filesharing Verfahren sind Masseverfahren

Die Streitwerte sind historisch traditionell hoch, weil es üblicherweise um Firmen geht oder zumindest um Einzelverstösse, welche schwer beweisbar sind. Wer früher einen Bootlegger auf einer Börse erwischen wollte, musste früh aufstehen und schnell sein. Heute ist Google der Freund, die Ermittlung auch von kleinsten Bagatellen ist kein Problem mehr und es wird alles gefunden. Das sollte sich in den Streitwerten und Multiplikatoren der Anwaltskosten wiederspiegeln.

b. Gesamtbelastung der Privathaushalte ist Rechnung zu tragen

Zurück zum Urheberrecht und Privathaushalten: Rechnet man die Summen, um die es für Privathaushalte mit 1-3 Abmahnungen geht, wieder zurück auf den gewerblichen Bereich, müsste die Abmahnkosten im gewerblichen Bereich mehrere 10.000,00 EUR sein (ein bis zwei Monatsgewinne einer Firma). Soweit würde dann aber doch niemand gehen.

3. Fazit:

Das System der Abmahnung gehört sicher nicht auf den Müll, aber es muss viel deutlicher dem Umstand Rechnung getragen werden, dass hier Privathaushalte betroffen sind. Wenn Sie eine Daniel Sebastian Abmahnung (oder eine Deponia Abmahnung! ) erhalten haben und nicht weiter wissen, können Sie das Thema gern mit mir besprechen.

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