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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken tritt morgen den 9.10.2013 in Kraft

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Nachdem das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ heute (8.10.2013) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sollte das Gesetz morgen in Kraft treten. Alle Klagen, die nach 24:00 Uhr also am Amtsgericht Hamburg eingereicht werden, und bei denen die Beklagten nicht in Hamburg ansässig sind, werden mangels örtlicher Unzuständigkeit verwiesen werden. Das Amtsgericht Hamburg oder Amtsgericht München werden aufatmen.

Das wird es den abmahndenden Kanzleien sicher schwerer machen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, weil nun ein nicht unbeträchtlicher Zeitaufwand erforderlich sein wird, um quer durch Deutschland zu reisen. Die ganz großen Kanzleien in diesem Bereich werden möglicherweise Außenstellen einrichten. Vieleicht gibt es auch bald „Wander Anwälte“ oder „Anwälte auf Montage“, die dann quer durch Deutschland reisen.

Übrigens wer übermorgen eine Abmahnung erhält, die vom 9.10.2013 datiert, sollte diese ganz genau anschauen, der Gesetzgeber hat strenge Formvorschriften eingeführt, die an entsprechende Abmahnungen gestellt werden. Hier sollte sich also eine anwaltliche Prüfung lohnen.

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