Direkt zum Inhalt

Waldorf Frommer Abmahnung ab dem 9.10.2013

Von

Während wir bei einer anderen Kanzlei bereits Schadensersatzansprüche geltend machen, weil die Abmahnung nicht den Formerfordernissen genügt, die durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zum 9.10.2013 eingeführt wurden, gibt sich die Kanzlei Waldorf Frommer in dieser Hinsicht keine offensichtliche Blöße.

1. Welche Summen werden für eine Serienfolge Schadensersatz gefordert?

In den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer werden Anwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00 EUR zuzüglich des pauschalen Schadensersatzes gefordert. Im Internet wird  wieder viel durcheinandergeworfen, daher einmal der Versuch die aktuellen Zahlen soweit bekannt zu sortieren:

1.    Serie

Bei Abmahnungen, welche die Kanzlei Waldorf Frommer für Serien namens 20th Century Fox ausspricht ist zu differenzieren zwischen langen Serien Folgen wie z.B. Homeland, Sons of Anarchy (länger als 45 Min) und kurzen Serien Folgen wie z.B. How I met your mother; Modern Family.

Bei  kurzen Serien Folgen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer 250,00 EUR Schadensersatz pro Folge.
Bei langen Serien Folgen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer 350,00 EUR Schadensersatz pro Folge

2.    Film

Bei einem Film fordert die Kanzlei Waldorf Frommer 600,00 EUR pauschalen Schadensersatz-

2.Was hat das jetzt mit der „150 EUR Regelung“ zu tun?

Zunächst einmal gar nichts. Die Schadensersatzsummen von 250,00 EUR (pro Folge How I met your mother) oder 350,00 EUR pro Folge Sons of Anarchy) treten zu den Anwaltskosten.  Letztgenannte  wurden im Vorfeld der Berichterstattung und teilweise auch heute noch immer mit 150,00 EUR beziffert und resultieren aus dem Streitwert von 1.000,00 EUR, nach dem sich die Kosten berechnen (richtigerweise aber 104,00 EUR plus Post- und Telekommunikation betragen). Allerdings ist derzeit umstritten, ob zur Berechnung der Anwaltskosten 1.000,00 EUR plus die Kosten des Schadensersatzes addiert werden dürfen, die bei zwei Folgen Sons of Anarchy eben 700,00 EUR – 2 X 350,00 EUR betragen; oder ob die Anwaltskosten nur nach dem Streitwert von 1.000,00 EUR berechnet werden dürfen.

3. Also ist die Waldorf Frommer teurer als 150 EUR?

Ja, wobei natürlich genau zu differenzieren ist, ob und wenn ja welche Summe im Einzelfall zu leisten sind.  Das vorprozessuale Verhalten ist durch die Neufassung wichtiger geworden als zuvor. Es sind nun außergerichtlich die Weichen für mögliche  Gerichtsverfahren zu stellen.

4. Brauche ich einen Anwalt?

Nachdem ein Anwalt diesen Beitrag verfasst, ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Anwalt zur Selbstversorge rät, aber auch unabhängig von diesen Vorbehalten. Durch die Änderung des Gesetzes sind eine Vielzahl von neuen Probleme entstanden, die ein nicht Rechtskundiger nicht überblicken kann.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 4.8 Sterne von 56 Abstimmungen.