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Facebook und der Cambridge Analytica Datenskandal

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In dem aktuellen Facebook-Datenskandal geht es darum, dass die Analysefirma Cambridge Analytica über einen App-Entwickler unrechtmäßig an Informationen von Dutzenden Millionen Facebook-Nutzern gekommen ist. Dazu wurde auf Facebook eine APP für eine Persönlichkeitsumfrage an 270.000 EUR Nutzer verbreitet, die jedoch nicht nur von den Teilnehmern sondern auch von deren (im Schnitt 190) Facebook-Freunden Daten sammelten. Facebook wusste seit 2015 davon – gab sich aber mit der Zusicherung von Cambridge Analytica zufrieden, dass die Daten vernichtet worden seien und informierte die betroffenen Nutzer nicht. Mithilfe dieser Daten sollen US-Wähler im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf 2016 zugunsten von Donald Trump gezielt beeinflusst worden sein. Es sind wohl 50 Millionen Nutzer vom Skandal betroffen, wobei aber wohl nur ein sehr geringer Prozentsatz aus Europa betroffen sei und davon wieder ein Teil aus Deutschland.

Was können Facebook-Nutzer machen?

Zunächst muss geklärt werden, ob der einzelne Nutzer überhaupt betroffen ist. Dazu müsste Facebook erst einmal entsprechende Auskunft geben. Zwar ist Facebook aktuell sehr stark – auch politisch – unter Druck und hat angekündigt die deutschen Nutzer zu informieren, aber ich bin skeptisch ob Facebook noch in einem Jahr und solange wird sich die Aufklärung sicher hinziehen, die einzelnen Nutzer wirklich insbesondere umfassend informiert. Wer sicherer gehen möchte und mehr Aufmerksamkeit von Facebook möchte, der könnte sich parallel neben einer formellen Anfrage an Facebook – insbesondere wenn diese nicht zeitnah beantwortet wird – an den Datenschutzbeauftragten seines jeweiligen Bundeslandes wenden.
Erst wenn geklärt ist, ob der Facebook Nutzer betroffen ist, kann in einem zweiten Schritt erwogen werden wegen der Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (BDSG) rechtliche Schritte weiterzuverfolgen. Es soll aber nicht unerwähnt sein, dass aufgrund des Umstandes, dass Facebook keine Niederlassung in Deutschland hat, die Anwendbarkeit des BDSG schwierig ist. Die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg betreibt  nicht die Plattform sondern ist lediglich administrativ/unterstützend tätig.
Mit der in zwei Monate in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung, wird sich dieses Thema aber anders darstellen, damit werden nämlich die Rechte Betroffener erheblich verstärkt.

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