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Vorbeugende Unterlassungserklärung sind kein SPAM: BGH v. 28.02.2013 (Az. I ZR 237/11)

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Die Kanzlei WBS – zweite positive BGH Entscheidung in kurzer Abfolge! – hat ein Urteil vor dem BGH v. 28.02.2013 (Az. I ZR 237/11) erstritten, in dem der BGH klarstellt, dass einem Rechteinhaber bzw. dessen Anwälten keine Schadensersatzansprüche insbesondere keine  gegenüber einem Anschlussinhaber zustehen, welcher eine vorbeugende Unterlassungserklärung zusendet (oder zusenden lässt). Leider liegen die Urteilsgründe noch nicht vor, weswegen eine vertiefte Auseinandersetzung noch nicht möglich ist.

In den Blogs und Foren wird jetzt wieder über Sinn und Unsinn von vorbeugenden Unterlassungserklärungen diskutiert und auch das OLG Hamburg AZ 3 W 92/11 soll neu eingeordnet werden. Ich bezweifele, dass der Beschluss des Hanseatische Oberlandesgerichts vom 13.02.2012, Az.: 3 W 92/11, von der Entscheidung  betroffen ist. In genanten Beschluss ging es einen Wettbewerbsverstoß zwischen Anwaltskanzleien. Dieser lag vereinfacht formuliert darin, dass die Kanzlei, welche vorbeugende Unterlassungserklärungen verschickte, sich die Arbeitszeit ersparte eine Unterlassungserklärung konkret für die jeweilige Kanzlei, bzw den Rechteinhaber zu erstellen- so jedenfalls das Gericht. Dies aber auf Kosten der Adressatin der vorbeugenden Unterlassungserklärung, welche suchen musste, ob und wenn ja welche Mandanten von dieser vorbeugenden Unterlassungserklärung “begünstigt” werden. Ein Unterlassungsanspruch besteht daher nur:

Der Unterlassungsanspruch der Antragstellerin besteht allerdings – anders als von der Antragstellerin beantragt – nicht abstrakt, sondern nur nach Maßgabe der konkreten Verletzungsform, die durch die gemeinsamen Eigenschaften der als Anlage diesem Beschluss beigefügten Handlungen charakterisiert wird und also folgende Merkmale aufweist: die vorbeugende Unterlassungserklärung nennt eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, Rechteinhabern und Werktiteln, wobei hinsichtlich der letztgenannten eine Mandatierung der Antragstellerin nicht besteht.

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