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Rasch Abmahnung für Universal Music GmbH „Unapologetic“ von Rihanna – Warum 900,00 EUR?

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Wir hatten schon letzte Woche darüber berichtet, dass die Kanzlei Rasch wieder im Auftrag von Universal Music Abmahnungen verschickt. Namentlich geht es in einer aktuellen Abmahnung um das Album „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna.

900,00 EUR Forderung in Rasch Abmahnung?

Wie auch in unserem Fall der Berichterstattung über eine Abmahnung des Albums „Aelita“der Künstlergruppe Diao, vertritt die Kanzlei Rasch für Universal Music die Auffassung, dass die Streitwertbegrenzung der Anwaltskosten nicht gerechtfertigt sei. Es wird auch im Falle der Künstlerin Rihanna eine Vergleichssumme von 900,00 EUR gefordert. Ausgehend von den Kosten, welche die Kanzlei Rasch für Ihrer Mandantschaft behauptet, stellt sich die Frage, warum die Kanzlei Rasch  900,00 EUR fordert, insbesondere als in früheren vergleichbaren Fällen bereits 1.200,00 EUR als „günstiges“ Vergleichsangebot behauptet wurde.

Erklärungsversuche für diese Reduzierung?

Warum reduziert die Kanzlei Rasch neuerdings das Vergleichsangebot von 1.200,00 EUR auf 900,00 EUR? Nach meiner Meinung gibt es dafür zwei plausible Begründungen:

1. Universal Music erkennt, dass der Gesetzgeber die Kosten der Abmahnungen reduzieren wollte und führt nun ein Art „Selbstbeschränkung“ ein, um Gerichte und Gesetzgeber erst einmal milde zu stimmen, hat aber jederzeit die Möglichkeit wenn sich die Wogen geglättet haben, die Forderungen wieder zu erhöhen.
2. Rasch fürchtet den Wettbewerb aus München in Form von Waldorf Frommer, der für Sony Music bekanntlich aktuell  815,00 EUR fordert. Eine Differenz von 400,00 EUR (zu dem alten 1.200,00 EUR) könnte bei vergleichbarem Rechtekatalog auf Dauer Mandanten, Abgemahnten und  Gerichten nur schwer vermittelbar sein. 85,00 EUR mehr lassen sich wahrscheinlich einfacher kommunizieren.

Welcher Betrag ist angemessen?

Nur weil die Summe im Vergleich zu früheren Fällen reduziert wurde, in denen noch deutlich höherer Summen gefordert wurden, wird die Forderung dadurch nicht angemessen. Abgesehen davon, dass es einen Unterschied macht, ob und wer die Rechtsverletzung begangen hat, scheinen 900,00 EUR als Vergleichsbetrag für den Download eines Albums immer noch sehr ambitioniert. Ob es sinnvoll ist, sich auf eine geringere Summe zu einigen oder die Forderung ganz zurückzuweisen, sollte ein Anwalt prüfen.

Was ist der beste Schritt nach Erhalt einer Rasch Abmahnung wegen Unapologetic von Rihanna?

Es gilt das bereits oft Gesagte, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung. Wir beraten seit knapp sieben Jahren Abgemahnte, die von der Kanzlei Rasch Post erhalten haben. Wir haben Erfahrung in gerichtlichen Verfahren gegen die Kanzlei Rasch (wobei wir sowohl an  Amts- als auch an Landgerichten Rechtstreite für unsere Mandanten gewinnen konnten). Wenn Sie keine gerichtliche Auseinandersetzung wünschen – was oftmals auch sinnvoller ist – können wir Sie zumindest unterstützen die Forderungen der Kanzlei Rasch in einem hoffentlich erträglichen Maß zu beschränken. Sprechen Sie uns an.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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